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»Vor dem Gesetz sind alle gleich« Bild 1

»Vor dem Gesetz sind alle gleich«

Das Gespräch führten Felix Ghezzi und Anne Rüffer

In (amerikanischen) Krimis scheint die Macht der Richter unermesslich groß. Entspricht dies der Realität? Der schweizerisch-bolivianische Jurist René Blattmann kennt die Justiz und die Rechtssysteme als Professor für Strafrecht, als Justizminister Boliviens und als einer der ersten Richter am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Ein Gespräch über die Macht der Justiz und des ICC.

Wie viel Macht hat ein Richter?

René Blattmann: Die Macht, die ihm das Gesetz verleiht. Ein Angeklagter hat ja auch Rechte, die respektiert werden müssen und die ein Teil des Prozesses sind. Ich glaube, die Macht des Richters ist sehr limitiert, vor allem durch die Tatbestände. Der Richter muss klären, ob die Tat rechtswidrig ist, ob der Angeklagte einen Verteidigungsgrund hatte und ob er schuldhaft handelte. Auf dieser Grundlage muss er ein Gleichgewicht zwischen den Rechten des Angeklagten und denjenigen des Opfers herstellen.

Sie wurden 2002 als Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ernannt, dem international höchsten Gericht für Menschenrechte – war das Ihr persönlicher Höhepunkt in Ihrer Karriere?

RB: In meiner Karriere gab es ganz verschiedene solche Momente, zugleich gab es eine gewisse Parallelität in den verschiedenen Aktivitäten. Ich begann als Professor und beendete die akademische Laufbahn als Generalsekretär der Universität San Andrés in La Paz, Bolivien. Durch diverse Zufälle begann eine politische Karriere als Justizminister, für mich ein besonderer Höhepunkt, und dann wurde ich von den Staaten der Vereinten Nationen zum Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gewählt – etwas komplett anderes, aber doch irgendwie parallel zu meinem Werdegang.

Internationaler Strafgerichtshof ICC | Der ICC hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlanden. Er begann seine Tätigkeit am 1. Juli 2002. 123 Länder sind Vertragsstaaten, darunter die Schweiz und alle Staaten der EU. Länder wie USA, China, Indien, Russland, Türkei und Israel gehören nicht dazu. Der ICC kann nur über Individuen, aber nicht über Staaten richten, und zwar bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 bei Verbrechen der Aggression. Eine Tat kann durch den ICC verfolgt werden, wenn eine Strafverfolgung national nicht möglich oder durch den Staat nicht gewollt ist (Gesetz der Komplementarität).

Wie viel Macht hat ein Richter am ICC in Den Haag?

RB: Es gibt zunächst das Statut, das die Macht limitiert. Und die Position der verschiedenen Staaten schränkt die Macht ebenfalls ein. Denn es gibt Länder, die Mitglieder sind, solche, die das Gericht ablehnen und solche, die es befürworten. Der ICC hat Mitte März 2023 einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Der Fall ist besonders interessant: Weder Russland noch die Ukraine sind Mitgliedsstaaten. Wie werden die Mitgliederländer reagieren, wenn Putin in ihr Land kommt? Sie müssten ihn gemäß Vertrag ans ICC ausliefern. Meiner Meinung nach hat der Staatsanwalt in diesem Fall sehr geschickt gehandelt, indem er für die Anklage zwei Delikte gewählt hat, die sich auf Kinder beziehen: die Deportation der Kinder aus der Ukraine und deren Verteilung in Heime oder Familien in Russland – beides ist verboten. Kinder sind doppelt geschützt, auch noch durch die Genfer Konvention. Allerdings kennt man bisher nur ein Kommuniqué des Gerichts mit dem Haftbefehl für Putin, alles andere ist noch geheim. Ich kenne die Details der Anklage also nicht und kann nicht mehr dazu sagen.

In Ihrem großen Fall gegen den kongolesischen Warlord Thomas Lubanga ging es auch um Kinder, die als Soldaten zwangsrekrutiert wurden.

RB: Das ist richtig. Die Situation der Kinder hat sich allgemein zum Glück verändert, sie sind inzwischen rechtlich sehr geschützt. Das Völkerrecht und die Genfer Konventionen bemühen sich enorm um den Schutz der Kinder, denn sie sind in totalitären Regimes besonders anfällig für Missbrauch und Manipulation.

Thomas Lubanga | Thomas Lubanga (geb. 1960) ist Gründer und ehemaliger Führer der Union des Patriotes Congolais, eine bewaffnete Miliz in der Demokratischen Republik Kongo. Seit 2002 ist die Demokratische Republik Kongo Vertragspartei des ICC und bat 2004 den Gerichtshof um die Untersuchung der Situation im Osten des Landes. 2006 erging der Haftbefehl des ICC gegen Lubanga. Er wurde 2012 zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wegen des Kriegsverbrechens der Zwangsverpflichtung und Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren in Streitkräfte während des 2. Kongokrieges. Richter im Fall waren nebst René Blattmann die aus Costa Rica stammende Elizabeth Odio Benito und der Brite Adrian Fulford.

Wie wichtig ist der ICC beispielsweise auch, um Verbrechen zu verhindern?

RB: Sehr bedeutend. Schon alte Philosophen fragten: Warum bestraft man? Nicht nur aus Vergeltung, sondern auch um ein Zeichen zu setzen. Das funktioniert immer besser, inzwischen werden auch Staatsoberhäupter zur Verantwortung gezogen. Dadurch entsteht eine vorbeugende Wirkung, denn auch vorbereitende Handlungen für ein Delikt sind strafbar. Durch die Anklagen des ICC werden solche Fälle öffentlich, die Menschen erfahren davon, was auch eine Wirkung hat.

Viele Menschen fragen sich jedoch auch, ob man mit einem Haftbefehl nicht Friedensabsichten und Chancen auf einen Frieden zerstört. Ich meine, nein; es ist besser, daran festzuhalten, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, auch Staatsoberhäupter.

Was ist aus Ihrer Sicht der wichtigste Fall in Den Haag für die internationale Gemeinschaft?

RB: Zunächst: Dass man heutzutage ein Gericht für die ganze Welt hat, das ist wichtig. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Vereinten Nationen (UNO) gegründet, und sie beschlossen, einen internationalen Gerichtshof zu schaffen. Bis der ICC die Tätigkeit 2002 aufgenommen hat, dauerte es dann allerdings noch fast 60 Jahre.

Der erste Fall – die Anklage von Thomas Lubanga – ist insofern wichtig, als die ganze Welt sah, dass der Gerichtshof funktioniert und jemand zur Verantwortung gezogen wird. Die ganze Welt beobachtete uns drei Richter, für uns war das eine enorme Herausforderung. Wichtig war, dass sich Herr Lubanga verteidigen konnte und es kein einseitiger Prozess war; er hatte gute Anwälte, die ihre Argumente vorbrachten. Er hatte einen fairen Prozess, seine Rechte wurden nicht beschränkt.

Wie gefährlich ist es, Richter zu sein?

RB: Als ich nach Den Haag kam, überlegte ich mir das auch. Meine Frau meinte, das sei doch kein Thema, sie war die Vernünftigere von uns beiden. Zwei Tage nach unserer Ankunft kam der Security-Chef des ICC vorbei und erklärte, er müsse eine Alarmanlage installieren, denn wenn uns etwas passiere, seien sie verantwortlich dafür. Kurz darauf wurde ein Alarm ausgelöst und drei Minuten später stand die Polizei mit Maschinengewehren bei uns im Haus. Dann stellte sich heraus, dass unser Hund den Alarm ausgelöst hatte … Ich muss erwähnen, dass es nie eine Drohung gegen mich gegeben hat; es gab auch keine Bodyguards für die Richter, das war nicht nötig.

Sie kennen alle Seiten des Justizsystems – wie steht es aus Ihrer Sicht um unser Rechtssystem?

RB: Ich glaube, es ist grundsätzlich ein gesundes System, auch wenn man sicher Dinge verbessern kann. Zum Beispiel beschäftigt mich, dass die Richter in der Schweiz von der Politik gewählt werden. Es wäre besser, Karriere-Richter einzusetzen, die nicht politisch beeinflusst werden können; die Politik sollte sich in diesen Bereich nicht einmischen.

Mit der Zeit werden sich auch die autoritären Regimes beugen müssen, und es gibt überall die Entwicklung, dass man andere Länder überzeugen will, ein rechtsstaatliches System bei sich einzuführen. Es gibt das römisch-germanische Rechtssystem, das Common Law, dann die religiösen Systeme und das skandinavische Rechtssystem. Man muss Wege finden, um andere Rechtseinstellungen, die kompatibel sind mit Menschenrechten und Menschenwürde, zu integrieren.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedenen Dinge – ist alles eine Frage von Macht und Geld?

RB: Nein, denn dann würde man davon ausgehen, dass Richter bestechlich sind. Mir sind Fälle bekannt, wo die Bevölkerung gegen große Konzerne, die viel Geld haben, geklagt hat und Recht bekommt.

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Bildnachweis: links: Internationaler Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. © OSeveno | Wikimedia Commons; rechts: René Blattmann in der Richterrobe des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. © Reporters

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